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Kinderschutz

Tag des brandverletzten Kindes

Jedes Jahr erleiden in Deutschland rund 6000 Kinder- und Jugendliche so schwere Verbrühungs- oder Verbrennungsunfälle, dass sie stationär im Krankenhaus behandelt werden müssen. Am heutigen „Tag des brandverletzten Kindes“ wollen wir nicht nur darauf hinweisen, welche Gefahren gerade bei Kindern lauern können, sondern den Fokus getreu dem diesjährigen Motto „Verbrannt, verbrüht – was nun?“ auf Erste-Hilfe-Maßnahmen nach einer Verbrennung oder Verbrühung eines Kindes legen.

Veröffentlicht von Lars Wöhrmann am 7. Dezember 2022

„Noch immer sind die Unfallzahlen viel zu hoch“, so Adelheid Gottwald, stellv. Vorsitzende von Paulinchen – Initiative für brandverletzte Kinder e. V. „Auch deshalb hat Paulinchen 2010 erstmals den „Tag des brandverletzten Kindes“ initiiert. Mittlerweile ist der bundesweite Aktionstag am 7. Dezember etabliert und ein fester Bestandteil in der Unfallprävention von Verbrennungs- und Verbrühungsunfällen im Kindesalter.“

Prof. Dr. Stefanie Märzheuser, Präsidentin der BAG Mehr Sicherheit für Kinder e. V. und Direktorin der Klinik für Kinderchirurgie der Universitätsmedizin Rostock, weiß: „Im Falle eines Verbrennungs- oder Verbrühungsunfalls eines Kindes ist die Erstversorgung entscheidend. Nach Alarmieren des Notarztes über die 112 sollten kleinere Verletzungen zur Schmerzlinderung für ca. 10 Minuten mit handwarmem Wasser gekühlt werden, bis der Rettungsdienst eintrifft. Bei einer Verbrühung muss die durchnässte Kleidung sofort ausgezogen werden, dazu zählt auch die Windel. Bei einer Verbrennung die eingebrannte Kleidung jedoch bitte nicht selbst entfernen. Und niemals das ganze Kind kalt abduschen, es besteht Unterkühlungsgefahr.

Erste Hilfe im Notfall bei Verbrennungen – ein Überblick:

  • Ruhe bewahren
  • Notruf 112 alarmieren
  • Rufen Sie immer den Rettungsdienst, wenn sich Ihr Kind schwer verletzt hat.
    Mit kleineren Verletzungen gehen Sie zu Ihrem Kinderarzt oder Ihrer Kinderärztin.
  • Verbrennung: Die eingebrannte Kleidung nicht entfernen.
  • Verbrühung: Die durchnässte Kleidung sofort ausziehen, auch die Windel.
    Feuer: Flammen durch Wälzen am Boden, mit einer Decke oder mit Wasser löschen.
  • Strom: Bei Stromunfällen sofort den Stromkreis abschalten. Auf Eigensicherung achten!
  • Kühlen:Kleinere Verbrennungswunden zur Schmerztherapie ca. 10 Minuten mit handwarmem Wasser kühlen (ca. 20 °C), bis der Rettungsdienst eintrifft.
  • Wichtig: Wegen Unterkühlungsgefahr nur die verletzten Stellen kühlen, niemals das ganze Kind kalt abduschen. Nicht kühlen bei großflächigen Verletzungen (mehr als 15 % der Körperoberfläche), bei Neugeborenen, Säuglingen und bewusstlosen Personen, ebenso nicht am Kopf oder am Rumpf.
  • Achtung: Niemals Hausmittel wie z. B. Mehl, Zahnpasta oder Öl auf Brandwunden geben

Weitere Informationen zum Thema gibt es direkt bei der Initiative Paulinchen.

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