Das Thema Inklusion ist alles andere als neu, aber seit Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind und Regierungen sich an den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (SDGs) orientieren, gewinnt die Integration von Menschen mit Behinderung sowie die Umsetzung der Barrierefreiheit in Städten, dem öffentlichen Leben und Unternehmen wieder eine neue Bedeutung und Dynamik.
So müssen Unternehmen in ihren Nachhaltigkeitsberichten beispielsweise über die Höhe ihrer Schwerbehindertenquote informieren. Das Sozialgesetzbuch (SGB) schreibt Firmen und öffentlichen Institutionen in § 154 eine Schwerbehindertenquote von 5 Prozent vor. Wird diese nicht erfüllt, kann eine Ausgleichsabgabe entrichtet werden.
Wir gehören leider noch zu denen, die diese 5 Prozent nicht erreichen. Mit 2,7 Prozent in 2019 haben wir stattdessen eine Ausgleichsabgabe gezahlt. Aber woran liegt das eigentlich? Bieten wir nicht genügend geeignete Stellen? Sind die Anforderungen an die Qualifikation so hoch? Fühlen sich Menschen mit Behinderung von unseren Ausschreibungen nicht angesprochen? In einem Gespräch mit unserer Schwerbehindertenvertretung Britta Valenski und ihrer Vertretung Brigitte Wedler wollten wir unter anderem diesen Fragen auf den Grund gehen.
Tatsächlich kann davon ausgegangen werden, dass die eigentliche Quote höher ist, denn Behinderungen sind nicht immer offensichtlich. Geht es beispielsweise um psychische Krankheiten, Autoimmunerkrankungen oder Chemotherapien, kann durchaus eine Schwerbehinderung vorliegen, ohne dass das Umfeld etwas davon bemerkt. In diesen Fällen überwiegt oft die Angst vor Benachteiligungen oder Missachtungen durch den Arbeitgeber oder auch durch Kollegen. Die Betroffenen halten ihre Erkrankung deshalb geheim. Von dieser Situation sind nicht nur wir betroffen. Die Angst vor Ablehnung ist ein gesellschaftliches Thema und leider noch immer viel zu groß.
Ein Herzenswunsch unserer beiden Kolleginnen ist es daher eben diese Angst zu nehmen und auch eine gewisse Barrierefreiheit in die Köpfe der Menschen zu bringen. Der erste Schritt in diese Richtung war ein persönlicher, offener und informativer Intranetauftritt, den wir gemeinsam gestaltet haben und der noch im Dezember online ging. Zielgruppe sind zum einen natürlich Menschen mit Behinderung, die sich nun besser über ihre Rechte informieren können oder aber eine Anleitung durch den Behörden-Dschungel erhalten. Zweite Zielgruppe sind all die Menschen, die keine Behinderung haben, aber unter enormen Berührungsängsten oder gar Vorurteilen leiden. In der Rubrik Aktuelles & Presse finden sie spannende Artikel von oder über Menschen mit Behinderung, die ihr Handicap häufig mit viel Humor nehmen und, abgesehen von einigen Hürden, oft ein ganz normales Leben führen.
Unter der Verlinkung „Schwer in Ordnung“ sollte dann auch dem letzten klar werden, was wirklich zählt. In dem Beitrag geht es um die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Hannah Kisbye im Oktober 2020. Die Schülerin mit Downsyndrom hatte aus ihrem Schwerbehinderten-Ausweis einen Schwer-in-Ordnung-Ausweis gebastelt. Heute gibt es Hannahs „Schwer-in-Ordnung“- Ausweishüllen – die schon mehr als 10.000 mal ausgegeben wurden – in neun Bundesländern, unter anderem in Hamburg.