Die Justizminister der Länder wollen das nun ändern und sich für mehr Nachhaltigkeit im Zivilrecht einsetzen. Auf der Justizministerkonferenz am 11. und 12. November in Berlin soll über eine entsprechende Beschlussvorlage von Nordrhein-Westfalen abgestimmt werden.
Alle Kunden muss es möglich sein, direkt zu erkennen, welche Produkte wirklich nachhaltig sind, fordert Peter Biesenbach, Justizminister in Nordrhein-Westfalen. „Wir alle sehen die Anforderungen, die der Klimawandel an uns stellt“, sagte Biesenbach dem Handelsblatt. „Produkte müssen langlebiger werden als bisher und dürfen nicht schon dann auf dem Müll landen, wenn sie gerade einmal die Gewährleistungsfrist überstanden haben.“
Vorgaben gibt es in Teilen in der europäischen Ökodesign-Richtlinie, die zum Beispiel bei Produktgruppen, bei denen es einen relevanten Energieverbrauch gibt, die Umweltverträglichkeit verbessert. So müssen bei Haushaltsgeschirrspülgeräten Motoren oder Heizelemente austauschbar sein und Ersatzteile mindestens sieben Jahre nach Verkauf des letzten Exemplars verfügbar sein. Überwachen bislang ausschließlich Marktaufsichtbehörden die Einhaltung dieser Vorgaben, sollen zukünftig Endkunden direkt gegen Hersteller vorgehen können.