Kinderschutz

Todesurteil Gliedmaßenfehlbildung

Das Thema Abtreibung sorgt in Deutschland schon seit Jahrzehnten für hitzige Diskussionen. In der einen Ecke stehen die Abtreibungsbefürworter, die Frauen ein Recht auf ihren Körper und den freien Willen zusprechen, mit diesem tun zu können, was sie für richtig halten. In der anderen Ecke finden sich die Abtreibungsgegner zusammen, die Abtreibung oft mit Mord gleichsetzen und Paragraph 218a aus dem Strafgesetzbuch wahrscheinlich gerne wieder entfernen lassen würden. Denn dieser Paragraph bewilligt einer Frau unter den vorgeschriebenen Bedingungen die Straflosigkeit ihrer Handlung. Hierzu zählt beispielsweise eine Beratung über den Schwangerschaftsabbruch, die mindestens drei Tage vor dessen Termin stattfinden muss.

Veröffentlicht von Silke Hirschfeld am 16. April 2019

Unter „normalen“ Umständen kann eine Schwangerschaft bis zur 12. Woche abgebrochen werden. Wie immer gelten aber auch hier Ausnahmen von der Regel. Denn unter besonderen Umständen kann ein Schwangerschaftsabbruch bis zur Geburt erfolgen. Hierbei handelt es sich um Spätabtreibungen, bei denen bei dem ungeborenen Kind eine schwerwiegende Behinderung vorliegt und bei einer Fortführung der Schwangerschaft für die Mutter körperliche oder seelische Schäden drohen. Oftmals haben die Kinder eine schwere geistige oder körperliche Behinderung und wären oftmals außerhalb des Mutterleibs nicht lebensfähig. Die Entscheidung liegt hier bei den Eltern und den behandelnden Ärzten.

Wie sieht es nun aber aus, wenn das Kind eine Gliedmaßenfehlbildung hat, ansonsten körperlich und geistig völlig gesund ist? Wahrscheinlich würde jeder dieser Frage erst einmal mit einem empörten „Das ist doch wohl verboten!“ entgegnen. Nein, ist es nicht. Das Gesetz erlaubt auch hier eine Abtreibung bis zur Geburt. Und das bedeutet, dass das lebensfähige Baby erst nach der Geburt abgetrieben wird. Eine schockierende Tatsache, aber die Tötung nach der Geburt ist in Deutschland unter den oben beschriebenen Bedingungen legal. In Zeiten von medizinischem Fortschritt, Designerbabys und Frühuntersuchungen sei dann die Frage erlaubt, wieso Eltern bis zur Geburt ihres Kindes warten und sich nicht schon früher dazu entscheiden, abzutreiben. Natürlich ist es der Wunsch aller werdenden Eltern, dass ihr Kind ohne gesundheitliche Einschränkungen und Behinderungen aufwächst und ein erfülltes Leben führt, aber setzt dies nicht auch voraus, dass sich das Kind eigenständig entwickeln kann und irgendwann eigene Entscheidungen trifft? Sowohl die Eltern als auch die Ärzte entscheiden bei einer Spätabtreibung, ob das Leben des ungeborenen Kindes lebenswert ist oder nicht. Dieser Entscheidungsspielraum ist schwer zu fassen und erinnert unweigerlich auch an ein sehr dunkles Kapitel in Deutschland: den Genozid während der NS-Zeit. Eine harte Wortwahl, aber eben auch zutreffend. Denn wer darf überhaupt entscheiden was lebenswert ist und was nicht?

Vielen Eltern wird bei einer Gliedmaßenfehlbildung eine Beratung zur Weiterführung oder eben der Abtreibung des ungeborenen Kindes angeboten. Bei den AmpuKids, einem unserer ehemaligen Preisträger des HanseMerkur Preises für Kinderschutz, konnten wir mit einer Mutter sprechen, die ihre Erfahrungen zu dieser Beratung sehr offen erzählte. Ihr wurde damals angeraten, ihr Kind abzutreiben. Den Grund sah die Beratungsstelle darin, dass ihrem Sohn der Unterarm fehlt. Für die junge Mutter eine verstörende Situation, da eine Abtreibung für sie vor diesem Termin gar nicht in Frage kam. Hilfestellung und eine neue Perspektive bekam sie von Andrea Vogt-Bolm, Leiterin der Beratungseinrichtung der AmpuKids. Diese stand der jungen Mutter mit Rat und Tat zur Seite und brachte sie mit anderen Mitgliedern in Kontakt, die eine ähnliche Geschichte durchlebten wie sie.

Aufgrund der Häufung dieser teilweise verstörenden Beratungen für werdende Eltern und verschiedener Anfragen, entschied sich Andrea-Vogt Bolm dazu, das Projekt „Angeborene Fehlbildungen“ ins Leben zu rufen: Ein dauerhaftes Beratungsangebot, bei dem sich Eltern aktiv über das Leben mit einer Gliedmaßenfehlbildung informieren und sich mit anderen Familien in ähnlichen Situationen in Verbindung setzen können. Zudem erhalten sie die Unterstützung durch AmpuKids vor und nach der Geburt.

Wir hoffen, dass dieses Projekt weitere Unterstützer findet und den werdenden Eltern neben Hoffnung auch Zuversicht für die Zukunft ihres Kindes schenkt. Denn wir sind der Meinung, dass jedes Leben lebenswert ist.

Das auf dem Foto ist übrigens Jonathan im Arm von Lena. Ihr fehlt die linke Hand. Hätten ihre Eltern damals Empfehlungen der Ärzte und Beratungsstellen gehört, gäbe es die beiden Kinder nicht.

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