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Kinderschutz

Cybergrooming – die Gefahr im Netz

„Geh nicht mit Fremden mit!“ – diesen elterlichen Appell kennen wir fast alle noch aus unserer eigenen Kindheit. Aber der reicht heute nicht mehr. Denn inzwischen kommt der Fremde ins eigene Kinderzimmer und die meisten Eltern merken es nicht einmal.

Veröffentlicht von Silke Hirschfeld am 27. Juli 2018

Unter Cybergrooming versteht man das gezielte Ansprechen von Kindern und Jugendlichen im Internet mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte, z. B. über die Kommunikations-funktion von Online-Spielen. Dabei bauen Täter und Täterinnen zunächst Vertrauen zu ihren minderjährigen Opfern auf, um diese später zu sexuellen Handlungen zu bewegen. Online können dies z. B. sexuelle Handlungen vor der Webcam, Versand oder Erhalt erotischer oder pornografischer Bilder sein. Manche Kontakte führen aber auch zu einem Treffen in der realen Welt. Die Täter geben ein falsches Profil an, in dem sie sich selbst zu Jugendlichen machen und vorgeben, die Sorgen und Nöte der Kids zu verstehen. 

Laut einer Studie des Medienpädagogischen Forschungsverbunds MFPS haben 97 Prozent der Kinder zwischen 6 und 12 Jahren Möglichkeit, zuhause das Internet zu nutzen. 65 Prozent sind mindestens einmal pro Woche online, 41 Prozent surfen jeden oder fast jeden Tag im Netz, jedes dritte Kind ist dabei meist allein – ohne Aufsicht. Da wundert es wenig, dass Täter mit pädophilen Absichten die Gelegenheit zur ungestörten Kontaktaufnahme zu Kindern und Jugendlichen im Internet suchen.

Die Ergebnisse der MIKADO-Studie* zum Phänomen der Online-Annäherung sind mehr als erschreckend:

  • 5 Prozent der befragten Erwachsenen (also jeder 20. Erwachsene!) hatten bereits sexuelle Online-Kontakte zu ihnen unbekannten Kindern und Jugendlichen, 3 Prozent haben sich auch offline getroffen.
  • Rund 35 Prozent gaben an, dass sie die Kinder und Jugendlichen getäuscht haben, indem sie z. B. vorgaben ein Bekannter oder eine Bekannte zu sein.
  • 40 Prozent der befragten Jugendlichen wurden bereits als Kind mit Online-Pornographie konfrontiert, 20 Prozent von ihnen machten mindestens eine ungewollte Erfahrung mit Pornographie im letzten Jahr.

Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, appelliert daher: „Der Jugendmedienschutz muss jetzt dringen modernisiert und die IT-Wirtschaft auch gesetzlich verpflichtet werden, den Kinder- und Jugendschutz im Netz zu verwirklichen.“ Rörig fordert außerdem mehr geschultes Personal bei Justiz und Strafverfolgung. Auch die Ermittlungsmöglichkeiten müssten rechtlich und technisch verbessert und dem Internetzeitalter angepasst werden. Denn Tatsache ist, dass Ermittler kaum verdeckt agieren können, da einschlägige Portale von ihren Usern meist kinderpornographische Material als „Vertrauensvorschuss“ fordern. Der Versand solcher Bilder ist den Ermittlern, die uns schützen sollen, per Gesetz untersagt. Hinzu kommt, dass die technische Ausstattung der Beamten wesentlich schlechter ist, als die der Täter, was die digitale Verfolgung häufig unmöglich macht.

Es ist zu hoffen, dass Rörigs Forderungen nicht nur Gehör finden, sondern umgehend in die Tat umgesetzt werden. Bis es soweit ist, können wir nur an Eltern und Bildungseinrichtungen appellieren, die Kinder und Jugendlichen von Anfang an medienpädagogisch aufzuklären, denn sie haben noch nicht die (Medien-)Kompetenz, um heikle und gefährliche Situationen richtig einzuschätzen – genauso wenig, wie sie über Nacht Autos fahren können, nur weil sie plötzlich 18 sind.

Im Internet finden Sie unter dem Begriff „Medienpädagogik“ ein umfangreiches Hilfsangebot für Kinder, Jugendliche und Eltern, zum Beispiel von der Bundeszentrale für politische Bildung.

 

 

 

 

 

 

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